„[…] am 24. Juli 1972“ wurde „ein neues Tierschutzgesetz verkündet, das mehrfach geändert und zuletzt am 18. Mai 2006 neugefasst wurde. In dem 1990 durch das TierVerbG (Anmerkung: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung eines Tiers im bürgerlichen Recht) eingefügten § 90 a BGB wird ausdrücklich festgestellt, das Tiere keine Sachen sind. Allerdings sind auf sie grundsätzlich die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.“ […] „ Am 26. Juli 2002 wurde im Plenum des Bundestages das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert […]. Der Artikel 20 a des Grundgesetzes lautet nun: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ […]
Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie (Stand 25.12.2007)
Der Kaninchenschutz e. V. informiert bundesweit über die artgerechte Haltung und Ernährung von Kaninchen. Der Verein klärt auf, berät und informiert vor Ort, am Telefon, per E-Mail, im Forum, auf seiner Homepage, auf Messen und Infoständen. Außerdem vermittelt der Verein bundesweit in Not geratene Kaninchen.
Ich bin aktives Mitglied im Kaninchenschutzverein. Ich hoffe, dass ich duch meine beratende Tätigkeit helfen kann, Kaninchen ein artgerechteres Leben zu ermöglichen.
Neben meiner Tätigkeit als Ansprechpartner für den Kaninchenschutz bin ich für den Newsletter-Entwurf und die Druckstellenkoordination verantwortlich.
Wenn ich Zeit habe und eine Messe oder ein Infostand in meiner Nähe stattfindet, nehme ich daran teil.